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Der Cyber Resilience Act, verständlich erklärt

Der Cyber Resilience Act (CRA), offiziell Cyberresilienz-Verordnung, legt Sicherheitsregeln für Produkte mit Software fest, die in der EU verkauft werden. Diese Ratgeber beantworten die Fragen, die kleine Gerätehersteller am häufigsten stellen, jeweils mit dem Artikel, auf dem die Antwort beruht.

11. September 2026

Die Meldepflichten gelten (Artikel 14), auch für Produkte, die schon auf dem Markt sind.

11. Dezember 2027

Alle übrigen Pflichten gelten (Artikel 71 Absatz 2).

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Ratgeber

Fakten geprüft anhand der Verordnung (EU) 2024/2847 auf EUR-Lex.